slovak
english
deutsch
Právne služby a právne poradenstvo
Rechtsanwälte - unser Team
Schreiben Sie uns
Karriere
 právnik

Preise der Rechtsdienstleistungen

Das Honorar der Rechtsanwälte wird von der Verordnung des Justizministeriums der Slowakischen Republik über Vergütungen und Erstattungen von Rechtsanwälten für die Gewährung von Rechtsdienstleistungen Nr. 655/2004 Slg. bestimmt.
Das Honorar des Rechtsanwalts wird meistens auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten /vertragliches Honorar/ bestimmt. Wird keine Vereinbarung abgeschlossen, werden zwecks Bestimmung des Honorars des Rechtsanwalts die Bestimmungen der Tarifhonorarverordnung herangezogen.

Das vertragliche Honorar kann wie folgt bestimmt werden:

a) Stundensatz-Honorar - diese Art des Honorars kann durch die Bestimmung der Anzahl der Stunden, die für die Gewährung der jeweiligen Leistung notwendig sind, vereinbart werden,
b) Pauschale - kann als Honorar für die vollständige Erledigung einer Sache oder einer Gesamtheit von Sachen ggf. für die Gewährung von Rechtsdienstleistungen in einem bestimmten Zeitraum oder für unbestimmte Dauer vereinbart werden,
c) Anteiliges Honorar - kann in Form eines Geldanteils am Wert der Sache, die den Gegenstand eines Gerichtsverfahrens oder eines Verfahrens vor anderen Organen bildet, bestimmt werden; die Maximalhöhe solch eines Honorar darf 20% des Wertes der Sache nicht überschreiten,
d) Tarifhonorar - vereinbart auf eine andere Art und Weise, d.h. nicht auf Grundlage des Grundsatzes des Tarifhonorars.
Kombinationen der Arten der Bestimmung des Tarifhonorars sind zulässig.

Der Grundsatz des Tarifhonorars wird auf Grundlage des Tarifwerts der Sache oder der Sachart oder des Rechts, und auf Grundlage der Anzahl von Handlungen, die der Rechtsanwalt in der Sache vorgenommen hat, bestimmt.
Dem Rechtsanwalt steht neben dem Anspruch auf das Honorar auch der Anspruch auf die Erstattung seiner Barauslagen, die nachweisbar und zweckmäßig im Zusammenhang mit der Gewährung von Rechtsdienstleistungen erbracht wurden, zu. Es handelt sich dabei vor allem um Gerichtskosten und andere Gebühren für Sachverständigengutachten, Übersetzungen und Abschriften. Dem Anwalt steht ferner auch eine Vergütung für den Zeitverlust, z.B. für die Reisezeit zum Ort der Vornahme der Rechtshandlung und zurück, zu.


 

Rechtszentrum - Rechtsanwaltsgesellschaft Tel.: 02/5262 5177, Žilinská 8, 811 05  BratislavaSite Map | webdesign: CBsoft s.r.o