Das Arbeitsrecht ist eine Gesamtheit rechtlicher Normen, die die Beziehungen unter Menschen bei der Durchführung einer menschlichen Arbeit, bzw. Arbeitsverhältnisse, bei welchen der Arbeitgeber die Arbeitskraft des Bürgers gegen Entgelt nutzt, regeln.
Warum die Hilfe eines Rechtsanwalts beim Arbeitsrecht zu nutzen?
Die allgemeinen Formulierungen aus dem Arbeitsgesetzbuch regeln die gegenseitigen Beziehungen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers nicht genügend ausführlich. Ebenfalls auch Verträge ohne eine genaue Formulierung schützen nicht Ihre Ansprüche im Falle eines durch den Arbeitnehmer - ob unabsichtlich oder durch eigenes Verschulden - verursachten Schaden.
Die Rechtshilfe und Beratung unseres Rechtsanwaltsbüros umfasst:
- Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, die die gegenseitige Beziehungen ausführlich regeln,
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers,
- Behandlung der Haftung für Schäden innerhalb arbeitsrechtlicher Beziehungen in Form eines Vertrags oder einer Vereinbarung über materielle Verantwortlichkeit,
- Hilfe bei der Diskriminierung innerhalb arbeitsrechtlicher Beziehungen,
- Schutz von Personalangaben der Mitarbeiter,
- Kollektivverträge,
- Arbeitsordnungen,
- Vereinbarungen über Arbeitstätigkeit
- Managerverträge, die die Rechte und Pflichten der Geschäftsführer und Manager und deren Entlohnung in Abhängigkeit vom Ertrag, Gewinn oder nach Vereinbarung der Vertragsparteien regeln,
- Interne Rechtsnormen und Richtlinien.
Bestandteil unserer Dienstleistungen sind Vertragsbeziehungen, die das Personalleasing, also eine vorübergehende Zuweisung von Mitarbeitern und natürlich, falls erforderlich, auch Vertretung der Mitarbeiter oder der Organisation vor Gericht regeln.
Mehr Informationen: Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber aus Organisationsgründen
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